Persönlichkeitsrechte
Bei der Ausführung meiner Tätigkeit als Journalist und Presse-Fotograf ist es unumgänglich, auch Personen abzulichten, die sich im Einsatzbereich aufhalten. Im Rahmen der Einsatz-Dokumentationen – also dem Fotografieren eines Einsatz-Verlaufs der Freiwilligen Feuerwehr Wedemark – werden auch Einsatzkräfte der Feuerwehr fotografiert.
Das Aufnehmen digitaler Fotos gilt nach neuer EU-DSGVO als Daten-Erhebung.
Jeder hat das Recht auf Anonymisierung (Verpixelung) bzw. Löschung von Fotos, auf denen er/sie abgebildet ist – auch im Nachhinein.
Laut EU-DSGVO bin ich verpflichtet von jeder Person, die sich im Einsatz-Bereich befindet und die auf einem Foto zu sehen sein könnte, vor den Aufnahmen eine nachweisbare Einverständniserklärung einzuholen. Da dies in der Praxis jedoch nicht umsetzbar ist, beschränke ich das Fotografieren von Personen soweit möglich auf Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wedemark.
Darüber hinaus berufe ich mich bei der Ausübung meiner Tätigkeit auf das Medienprivileg, das sich aus meiner Tätigkeit als freier Presse-Fotograf ergibt sowie den Erwägungsgrund 47 der EU-DSGVO („Überwiegende berechtigte Interessen“).
Sollte auf den Fotografien doch mal eine Person zu sehen sein, die nicht den Einsatzkräften der Feuerwehr angehört, wird diese Person ohne Ausnahme verpixelt, also anonymisiert. Ebenso verfahre ich mit Kfz-Kennzeichen und Firmenschildern/Reklame.
Sollte jemand nicht wünschen, dass er/sie auf den Fotos zu erkennen ist, bitte ich höflichst um Kontaktaufnahme per Telefon, per Email oder auf Facebook.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.